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IWM und IWS (ex SBF-Binnen Motor+Segel)

Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen

Seit dem 01.01.2018 die Bezeichnung IWM mit Antriebsmaschnie und IWS unter Segel.

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel) unter 20 Meter Länge auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS) . Ausnahme Rhein, dort gilt die Vorschrift mit mehr als 3,68 kW (5 PS) und unter 15m.

Zulassung:

  • Segeln ab 14
  • Motor ab 16 Jahren
  • Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen)


Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen.

Ausreichende Kenntnisse

  • des Binnenschifffahrtsrechts
  • der Seemannschaft
  • der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot) sind nachzuweisen.


In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Unseren Kunden raten wir zum Bodensee Schifferpatent, da man mit diesem Führerschein ohne weitere Prüfung den Sportbootführerschein für den Geltungsbreich Binnenschifffahrtsstraßen erhalten kann.

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