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Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen

IWM und IWS (Ex SBF-Binnen Motor/Segel)

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel) unter 20 Meter Länge auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS) . Ausnahme Rhein, dort gilt die Vorschrift mit mehr als 3,68 kW (5 PS) und unter 15m.

Entdecken Sie die Welt des Sportbootfahrens mit den Führerscheinen IWM (Sportbootführerschein Binnen Motor) und IWS (Sportbootführerschein Binnen Segel).

Diese Berechtigungen ermöglichen es Ihnen, Sportboote unter 20 Metern Länge auf den Binnenschifffahrtsstraßen zu führen. Der IWM ist insbesondere für Motorfahrzeuge mit mehr als 11,03 kW (15 PS) unabdingbar. Beachten Sie bitte die besonderen Bestimmungen für den Rhein – hier gelten Vorschriften mit mehr als 3,68 kW (5 PS) und unter 15 Metern.

Unsere erstklassige Schulung bereitet Sie umfassend auf diese Anforderungen vor. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und erweitern Sie Ihre Fertigkeiten im Bereich des Sportbootführerscheins!

Unseren Kunden raten wir zum Bodensee Schifferpatent, da man mit diesem Führerschein ohne weitere Prüfung den Sportbootführerschein für den Geltungsbreich Binnenschifffahrtsstraßen erhalten kann.

Prüfung

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen.

  • des Binnenschifffahrtsrechts
  • der Seemannschaft
  • der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot) sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Zulassung

  • Alter
    Segeln: ab 14 Jahren
    Motor: ab 16 Jahren
  • Tauglichkeit
    Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein- Bewerber“
  • Zuverlässigkeit
    Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses)